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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR IMMOBILIENANGEBOTE
DER TEGERNSEER GRUND IMMOBILIEN GMBH

 

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
1.1 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH bietet als Makler Immobilien zum Kauf oder zur Anmietung an. Die folgenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Tegernseer Grund Immobilien GmbH einerseits und ihren Auftraggebern / Kunden bzw. Miet- oder Kaufinteressenten andererseits, soweit die Tegernseer Grund Immobilien GmbH im Wege des Abschlusses eines Maklervertrages mit dem Nachweis entsprechender Objekte und Käufer bzw. Mieter oder mit der Vermittlung eines Abschlusses eines entsprechenden Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) beauftragt wird.
1.2 Maßgeblich ist grundsätzlich jeweils die beim Vertragsschluss gültige Fassung der AGB. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen. Für den Zugang zu Immobilienplattformen im Internet, über die die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ggfs. Objekte ebenfalls anbietet sowie für deren Nutzung können gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Plattformbetreiber gelten.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben darüber hinaus Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote der Tegernseer Grund Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. Ein rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Maklervertrag oder durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen zustande. Insbesondere in der Anforderung von Exposés bzw. Angeboten sowie der Vereinbarung und Durchführung von Ortsterminen zur Besichtigung der Objekte liegt eine Auftragserteilung und beinhaltet einen allgemeinen Suchauftrag bzw. Verkaufsauftrag. Der Abschluss eines Wohnungsmaklervertrages setzt mindestens Textform (z.B. Fax, E-Mail) voraus.

 

§ 3 Rechte und Pflichten der Tegernseer Grund Immobilien GmbH
3.1 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH darf weitere Vertriebspartner einschalten; dadurch dürfen dem Kunden / Auftraggeber jedoch keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
3.2 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbHist im Hinblick auf das Angebot von Immobilien zum Kauf und / oder der Anmietung von Gewerbeobjekten berechtigt, auch für den Verkäufer bzw. Vermieter entgeltlich tätig zu werden und umgekehrt, wenn sie diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet die Tegernseer Grund Immobilien GmbH zur Unparteilichkeit.
3.3 Im Hinblick auf die Vermietung von Wohnraum darf die Tegernseer Grund Immobilien GmbH vom Wohnungssuchenden – sofern ein Mietvertrag zu Stande kommt – nur dann die Zahlung eines Entgelts verlangen, wenn ein Maklervertrag in Textform zwischen ihr und dem Wohnungssuchenden besteht und sie nur zu dessen Erfüllung Wohnungsangebote einholt.
3.4 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH hat den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Sie verpflichtet sich weiterhin, hinsichtlich der im Rahmen des Maklervertrags erlangten Kenntnisse über den Käufer bzw. Mieter Verschwiegenheit zu bewahren.

 

§ 4 Informationspflichten
4.1 Der Eigentümer des Objektes, das zur Vermittlung übergeben wurde, ist als Auftraggeber verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) den Namen und die Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Tegernseer Grund Immobilien GmbH bekannt zugeben, damit diese prüfen kann, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch Tätigkeit der Tegernseer Grund Immobilien GmbH veranlasst wurde.
4.2 Soweit die Tegernseer Grund Immobilien GmbH nicht ohnehin unmittelbar im Abschluss des Hauptvertrages involviert ist, ist der Auftraggeber / Kunde verpflichtet, die Tegernseer Grund Immobilien GmbH vom Zustandekommen eines Hauptvertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihr auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln. Insbesondere sind Angaben über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen, namentlich sind Kaufpreis bzw. Mietzins zu benennen und zu belegen.
4.3 Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, die Tegernseer Grund Immobilien GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder sonstige Änderungen in der Absicht, einen entsprechenden Hauptvertrag nicht fortzuführen.
4.4 Soweit sich nicht aus dem spezifischen Maklervertrag etwas abweichendes ergibt, ist der Kauf- oder Mietinteressent eines Objektes verpflichtet, die Tegernseer Grund Immobilien GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe eines Angebotes mündlich oder schriftlich darüber zu informieren, ob das angebotene Objekt seinen Vorstellungen entspricht und er weitere Verhandlungen wünscht.
4.5 Weist die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ein Objekt nach, das dem Kauf- oder Mietinteressenten bereits bekannt ist, ist dieser Interessent verpflichtet, den Nachweis unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformation unter Angabe der Quelle, des genauen Inhalts der Bekanntgabe sowie des Zeitpunktes, wann ihm das Objekt bekannt gegeben wurde, ausdrücklich zurückzuweisen. Bei entsprechenden Pflichtverletzungen diesbezüglich behält sich die Tegernseer Grund Immobilien GmbH die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche vor.

 

§ 5 Maklerprovisionsanspruch
5.1 Mit dem Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung seitens der Tegernseer Grund Immobilien GmbH zustande gekommenen Hauptvertrages besteht zu Gunsten der Tegernseer Grund Immobilien GmbH ein Anspruch auf eine ortsübliche Maklerprovision. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs genügt jeder Nachweis. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ist berechtigt, bei Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten.
5.2 Ein Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von der Tegernseer Grund Immobilien GmbH nachgewiesenen bzw. vermittelten Geschäfts ein Vertrag über ein anderes Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters zustande kommt.
5.3 Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es weiter, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschafterrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.
5.4 Spätere Direktangebote an Kauf- und Mietinteressenten durch den Eigentümer des Objektes, das der Tegernseer Grund Immobilien GmbH zur Vermittlung übergeben wurde, oder Angebote über Dritte über bereits benannte Objekte (vermittelt oder nachgewiesen), die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Beauftragung der Tegernseer Grund Immobilien GmbH stehen, unterbrechen regelmäßig nicht den Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss. Der Provisionsanspruch der Tegernseer Grund Immobilien GmbH bleibt in diesen Fällen bestehen.
5.5 Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.
5.6 Die beim Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten). Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.). Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH behält sich eine angemessene Provisionserhöhung zum Ausgleich etwaiger Personal- und sonstigen Kostensteigerungen, insbesondere aus steuerlichen Gründen vor, sofern der Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Höhe der Provision im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben und dem Abschluss des Hauptvertrages mehr als vier Monate beträgt.
5.7 Die Provision entsteht und ist fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages. Sie ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ist berechtigt, Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.

 

§ 6 Datensicherheit, Datenschutz
6.1 Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in der EU und Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf die Einhaltung der Anforderungen nach der DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
6.2 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Maklervertrags erfordert. Der Auftraggeber / Kunde bzw. der Kauf- / Mietinteressent stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

 

§ 7 Geheimhaltung
7.1 Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
7.2 Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
7.2.1 ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
7.2.2 der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
7.2.3 der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurde, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
7.3 Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

 

§ 8 Gestaltung von Angeboten / Exposés und sonstigen Objektinformationen
8.1 Die in Exposés und sonstigen Angeboten eingestellten Inhalte und Werke unterliegen regelmäßig dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte nicht von der Tegernseer Grund Immobilien GmbH selbst erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
8.2 Allgemein gilt, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen über Objekte generell nur für den Kauf- oder Mietinteressenten bestimmt und vertraulich zu behandeln sind. Eine Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Tegernseer Grund Immobilien GmbH. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH behält sich für den Fall der unbefugten Weitergabe ausdrücklich die Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
8.3 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr mündlich oder schriftlich weitergegebenen Objektinformationen regelmäßig von dem Eigentümer des ihr zur Vermittlung übergebenen Objektes bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen. Eine generelle Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben kann daher nicht übernommen werden. Der Verkäufer bzw. Vermieter bzw. der von diesem beauftragte Dritte ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er hat seinerseits dafür einzustehen, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzen. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein in einem Angebot / Exposé eingestellter Inhalt, der nicht von der Tegernseer Grund Immobilien GmbH selbst stammt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

 

§ 9 Haftung, Haftungsgrenzen
9.1 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei, ferner nicht für deren Identität und Integrität.
9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Tegernseer Grund Immobilien GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Tegernseer Grund Immobilien GmbH. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Auftraggebers / Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Auftraggeber / Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber / Kunde vertrauen darf.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Garantien und / oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Tegernseer Grund Immobilien GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Auftraggebers / Kunden.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet die Tegernseer Grund Immobilien GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber / Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung seinerseits durchzuführen, um dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

§ 10 Änderung der AGB
10.1 Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Tegernseer Grund Immobilien GmbH teilt dem Auftraggeber / Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit.
10.2 Widerspricht der Auftraggeber / Kunde nicht, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen Geschäftsbedingungen fort, die Tegernseer Grund Immobilien GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Maklervertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
11.3 Ist der Auftraggeber / Kunde Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und der Tegernseer Grund Immobilien GmbH als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Miesbach.